Bund BGFA

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2P.21/2003, Urteil vom 24.04.2003
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Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Beschluss der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte im Kanton Zürich vom 5. Dezember 2002.

Art. 12 und 17 BGFA; Art. 9 BV.
Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; Kostenauflage; Disziplinarverfahren betreffend "Geschäftsführung und Aktenherausgabe".
Verzichtet die zuständige Behörde auf eine Disziplinierung, so spricht das Bundesgericht dem Anzeiger die Legitimation nach Art. 88 OG in konstanter Rechtsprechung ab; Nichteintretensentscheid mangels Legitimation des Beschwerdeführers bzw. mangels zulässiger Rügen (E. 2).