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| 2P.21/2003, Urteil vom 24.04.2003 | ||
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| Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Beschluss der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte im Kanton Zürich vom 5. Dezember 2002. Art. 12 und 17 BGFA; Art. 9 BV. Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; Kostenauflage; Disziplinarverfahren betreffend "Geschäftsführung und Aktenherausgabe". Verzichtet die zuständige Behörde auf eine Disziplinierung, so spricht das Bundesgericht dem Anzeiger die Legitimation nach Art. 88 OG in konstanter Rechtsprechung ab; Nichteintretensentscheid mangels Legitimation des Beschwerdeführers bzw. mangels zulässiger Rügen (E. 2). | ||

