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| 6S.681/2000, Urteil vom 09.01.2001 | ||
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| Berufliche Anforderungen des Anwalts. Frage, ob die Regelung von Art. 29 Abs. 2 OG in Bezug auf die Vertretungsbefugnis von Rechtslehrern an schweizerischen Hochschulen noch zeitgemäss ist. Strafverfahren betreffend fahrlässige Tötung etc.; der Beschwerdeführer wird durch lic.iur. Z., Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der ETH Zürich, vertreten. Nach der in der Literatur vertretenen Auffassung erfüllt er damit die Voraussetzungen für die Vertretungsbefugnis. | ||

