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6S.681/2000, Urteil vom 09.01.2001
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Berufliche Anforderungen des Anwalts.
Frage, ob die Regelung von Art. 29 Abs. 2 OG in Bezug auf die Vertretungsbefugnis von Rechtslehrern an schweizerischen Hochschulen noch zeitgemäss ist.
Strafverfahren betreffend fahrlässige Tötung etc.; der Beschwerdeführer wird durch lic.iur. Z., Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der ETH Zürich, vertreten. Nach der in der Literatur vertretenen Auffassung erfüllt er damit die Voraussetzungen für die Vertretungsbefugnis.