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| 2A.460/2003, Urteil vom 11.08.2004 | ||
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| Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, III. Zivilkammer, vom 19. August 2003. Art. 2 und 17 BGFA. Tätigkeit im anwaltlichen Monopolbereich; Disziplinarverfahren, Verwarnung. Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (AG) ohne Berechtigung im Monopolbereich der Rechtsanwälte tätig geworden; Rechtsirrtum. Frage der Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde; sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich des BGFA; juristische Personen sind vom Anwendungsbereich des BGFA ausgeschlossen, somit keine Anwendung des Disziplinarrechts nach Art. 17 ff. BGFA; Eingabe wurde als staatsrechtliche Beschwerde entgegengenommen (E. 1). Frage der Anwendbarkeit des BGFA als lex mitior; keine Verletzung des Grundsatzes des Vorrangs des Bundesrechts (Art. 49 BV) (E. 2). Keine Verletzung des Willkürverbots bei der Auslegung und Anwendung des kantonalen Anwaltsgesetzes (E. 3). | ||

