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Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern, I. Kammer, vom 8. Juli 2009 betreffend Art. 20 BGFA
Dokumente
Art_20_BGFA.pdf
 
Bei der Festlegung der Disziplinarmassnahme sind nur die Disziplinarmassnahmen der letzten fünf Jahre zu berücksichtigen.