Standesregeln (SSR)

 Auslegung SAV
 Nach Einführung der Schweizerischen Standesregeln ("SSR") auf den 1. Juli 2005 haben sich verschiedene Fragen zu einzelnen Bestimmungen der Standesregeln gestellt. Mit dem Ziel der einheitlichen Interpretation der SSR in allen kantonalen Verbänden hat der SAV ein Konsultativgremium (Ausschuss des Vorstandes) eingesetzt, um solche Fragen zu beantworten. Der Vorstand hat sich vorbehalten, Fragen allgemeiner Natur oder solche, die nicht einfach gelöst werden können, dem Fachausschuss "Anwaltsrecht" zu unterbreiten und dessen Meinung einzuholen.

Der Vorstand des SAV hat von dieser Möglichkeit für einige Fragen Gebrauch gemacht und hat vor einer definitiven Verabschiedung und Bekanntmachung diese Thesen der Präsidentenkonferenz als beratendem Gremium unterbreitet.

Die vom Vorstand unterbreiteten Antwortvorschläge sind, nach entsprechender Vorbereitung in den kantonalen Verbänden, anlässlich der Präsidentenkonferenzen vom 10. November 2006 und vom 24. April 2007 in Gruppen diskutiert und dann im Plenum verabschiedet worden, soweit dies in der Sache möglich war.

Die Ergebnisse des Versuchs einer einheitlichen Interpretation zu standesrechtlichen Fragen finden sich jeweils bei der betreffenden Bestimmung unter dem Stichwort „angenommene These SAV“. Fehlt eine entsprechende Auslegungsregel, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Frage für den SAV entweder noch nicht gestellt hat oder an der Präsidentenkonferenz dazu noch keine Einigung erzielt werden konnte.

Darüber hinaus sind den einzelnen Bestimmungen dem SAV zugänglich gemachte Entscheide aus der kantonalen Rechtsprechung zugeordnet.


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