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VSB 2008 und Rechtsanwälte/Notare
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Die Auswirkungen der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) auf Rechtsanwälte und Notare

Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) richtet sich grundsätzlich nur an die Banken. Da die VSB 2008 den Banken verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt, welche sie im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen mit Rechtsanwälten und Notaren einzuhalten haben, hat die VSB 2008 aber indirekt auch Auswirkungen auf Rechtsanwälte und Notare. Diese Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Die VSB 2008 kann insbesondere dazu führen, dass sich Rechtsanwälte und Notare dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sich durch das vorsätzlich falsche Ausfüllen der von der VSB 2008 vorgeschriebenen Formulare (insbesondere des Formulars A und des Formulars R) der Urkundenfälschung strafbar zu machen.
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