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| 2A.499/2006, arrêt du 11.06.2007 | ||
| Liens http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/Jump... | ||
| Art. 12 lit. a, Art. 17 Abs. 1 lit. c und d BGFA; Verletzung von Berufsregeln, befristetes Berufsausübungsverbot. Ungebührliche Äusserungen eines Rechtsanwalts können nicht erst dann als Verstoss gegen die Berufspflicht geahndet werden, wenn der Straftatbestand der Ehrverletzung erfüllt ist. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das ein viermonatiges Berufsverbot für einen Anwalt in Zug bestätigt hat, der mehrfach Kreisärzten der Suva ein niederträchtiges oder gar strafbares Verhalten vorgeworfen hatte. Unter anderem sprach er von einer «auffällig nach Ausländerhass riechenden Einschätzung sowie von «gefälschten ärztlichen Berichten». | ||

