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2C_699/2007, arrêt du 30.04.2008
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Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschluss der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zug vom 13. November 2007.

Art. 12 lit. c und 17 BGFA.
Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; Doppelvertretung.
Die grundsätzlichen Bedenken, welche die Aufsichtskommission einer gleichzeitigen Vertretung von Motorfahrzeughaftpflichtversicherer und Fahrzeuglenker durch denselben Rechtsanwalt entgegenbringt, erscheinen nach Ansicht des Bundesgerichts zwar nicht völlig unbegründet, vermögen jedoch keine Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA darzutun.