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Gescheiterter Anwalt - Keine richterliche Überprüfung der Examensleistungen
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Fällt ein Kandidat definitiv in der Anwaltsprüfung durch, kann er sich nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen und verlangen, dass ein Gericht die Beurteilung seiner Prüfungsleistungen überprüft. Soweit er dagegen die Rechtmässigkeit des Verfahrens beanstanden will, öffnet ihm die Konvention den Weg an ein Gericht.

Autor: Markus Felber
Jusletter 10. Oktober 2005