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Anwaltspraktikum mit Bachelor - Anwalt nur mit Master oder Lizentiat
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Der Bundesrat setzt das revidierte Anwaltsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Der Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt künftig ein Rechtsstudium voraus, das mit einem Master-Diplom - oder wie bisher mit einem Lizentiat - einer schweizerischen Universität abgeschlossen wurde.