Federale / LLCA

indietro
2F_1/2010, sentenza del 04.10.2010
 Links
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/Jump...
Gesuch um Revision des Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts 2C_783/2008 vom 4. Mai 2009.

Art. 12 und 17 BGFA; Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG.
Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte.
Tatsachen im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG sind diejenigen Elemente, welche den konkret zu beurteilenden Sachverhalt ausmachen. Beweismittel nach dieser Bestimmung müssen dem Beweis solcher Tatsachen dienen. Eine rechtliche Würdigung von Tatsachen ist selbst indessen keine Tatsache (Urteil 2F_2/2009 vom 23 September 2009 E. 3.2; mit Hinweis auf BGE 102 Ib 45 E. 1b S.48; 98 Ia 568 E. 5b S. 573).
Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote (…) bezwecken in erster Linie den Schutz der Verfahrensrechte eines Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafverfahren und nicht die Verhinderung von Sanktionen gegen den Anwalt, welcher gegen die Berufsregeln verstossen hat.