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| Anwalts-AG: Beschluss der Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Zürich vom 5. Oktober 2006 | ||
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| Nachfolgend wird der Beschluss Nr. KF060026/U vom 5. Oktober 2006 der kantonalzürcherischen Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte wiedergegeben. Er behandelt die Frage, ob Anwältinnen und Anwälte, die bei einer Anwalts-Aktiengesellschaft angestellt sind, ins kantonale Anwaltsregister eingetragen werden können. | ||

