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«www.bgfa.ch» – Die Informationsplattform zum Anwaltsrecht im Allgemeinen und dem BGFA im Speziellen
I. Einleitung
Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) stellt unter der Internetadresse www.bgfa.ch seinen Mitgliedern sowie allen Interessierten eine umfassende Informationsplattform zum Anwaltsrecht im Allgemeinen und zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) im Speziellen zur Verfügung. Diese Informationsplattform vereint die Fülle an Informationen aus den Bereichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur von Seiten des Bundes wie auch der Kantone. In Anbetracht der Menge der zu erfassenden Daten stellt vor allem der Anspruch, zu jedem Zeitpunkt verlässlich und hochaktuell zu informieren, eine grosse Herausforderung dar. Die Know-how-Sammlung ist nicht passwortgeschützt und somit für alle Interessierten frei zugänglich. Die Site bietet nicht nur umfangreiche Informations- und Recherchemöglichkeiten, sondern soll den Nutzern mit Hilfe eines Push-Dienstes (Mailingliste) zusätzlichen Aufwand abnehmen.

Abb. 1: Informationsplattform Anwaltsgesetz – Gesetze – Kantone
II. Erläuterungen zur Nutzung der Website
Der Einstieg in die Plattform erfolgt über den Newsbereich (Home-Button). Dort finden sich jeweils die neu aufgeschalteten Informationen. Die Aktualisierungen in diesem Bereich sind mit dem Mailversand der Mailingliste gekoppelt und erfolgen nicht täglich, sondern in einem sinnvollen Rhythmus. Bereits auf der Startseite kann via First (Hauptnavigation) und Second Level (Sub-)Navigation sowie mit den Navigationshilfen (Sitemap, Kontakt, Disclaimer und Sprachwahl; siehe Abb. 1) auf die einzelnen Informationen zugegriffen werden.
Die Gliederung der Informationsplattform beruht in erster Linie auf der Dreiteilung «Gesetzgebung – Rechtsprechung – Literatur» (Hauptnavigation; linke Spalte, vertikale Darstellung). Die Subnavigation (oben, horizontale Darstellung) ist variabel und richtet sich nach dem in der Hauptnavigation ausgewählten Bereich. Der Button «Gesetze» ermöglicht es, in der Subnavigation zwischen «Bund», «Kantone», «International», «Standesregeln» und «Gesetzgebung» zu wählen.
1. Gesetze
Unter «Gesetze – Bund» können das BGFA im Volltext (Format pdf) oder die einzelnen Artikel direkt (Format html) eingesehen werden. Thematisch weiter geht der Bereich «Kantone». Diese werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet und beinhalten folgende Informationen (Hyperlinks): Aus den systematischen Rechtsammlungen der Kantone:
- kantonale Erlasse (Gesetze, Verordnungen, Dekrete und Richtlinien) betreffend Anwälte
- Einführung BGFA
- Aufsicht
- Bewilligungeno Praktika und Prüfungen
Von den Websites der kantonalen Anwaltsverbände betreffend (soweit vorhanden):
- Anwälte
- Honorar/ Gebühren/ Tarife
- Berufs- und Standesregeln
- Aufsichtsorgane
- Gebühren/ Tarife
- Geschäfts- und Verfahrensordnungen

Abb. 2: Gesetze – Kantone – BE – Detailansicht (Kantonales Anwaltsgesetz (KAG))
Für die Lektüre des gewünschten Textes kann der Anwender zwischen dem Volltext, einem pdf-File (links unter dem Titel «Dokumente») und einem direkten externen Link (rechts unter «Links» [...]), der auf die entsprechende Seite im Internet führt, wählen. Das oben in der Abb. 2 verwendete Beispiel zeigt die Vollziehungsverordnung BGFA des Kantons Aargau. Sie liegt als pdf und als Hyperlink zur Originalquelle vor.
«International» orientiert über relevante Dokumente der EU, der International Bar Association sowie der Union Internationale des Avocats. «Standesregeln» orientiert über die vom Schweizerischen Anwaltsverband, gestützt auf Art. 1 und Art. 12.10 der Statuten, im Bewusstsein, dass das BGFA die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz verbindlich festlegt, im Bestreben, die Verhaltensregeln der Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz zu vereinheitlichen, erlassenen verbindlichen Standesregeln. Informationen zum Gesetzgebungsprozess, sei dies auf nationaler oder internationaler Ebene, finden sich unter «Gesetzgebung».
2. Rechtsprechung
Auf eine Besonderheit ist bei der «Rechtsprechung» auf Bundesebene hinzuweisen. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung wird thematisch zweigeteilt. Sie umfasst neben dem Bereich «Bund BGFA» auch das «weitere Anwaltsrecht». Bearbeitet wurden nicht nur die Leitentscheide des Bundesgerichts. Ebenfalls Aufnahme fanden bzw. finden in Zukunft die Entscheide, die das Bundesgericht in die Datenbank «Urteile ab 2000» einspeist. Um den Zugang zu diesen Entscheiden möglichst zu erleichtern, wurde die Datenbank nach den BGFA Artikeln gegliedert und die Bundesgerichtsentscheide diesen Artikeln zugewiesen. Dies führt zwangsläufig zu Mehrfachnennungen der Entscheide, erleichtert aber die Recherche trotzdem.
Zur Veranschaulichung soll folgendes Beispiel dienen: Prozessgegenstand von BGE 130 II 87 war die Eintragung in das kantonale Anwaltsregister und die Voraussetzung der anwaltlichen Unabhängigkeit. Im Entscheid erwähnt wurden die Artikel 2 bis 9, 12, 25, 27 und 36 BGFA. Bei der Nutzung der Plattform orientiert sich der Einzelne im Bereich «Rechtsprechung – Bund – BGFA» nach den Gesetzesartikeln und findet diesen zugewiesen alle (aufgenommenen) relevanten Bundesgerichtsentscheide (Abb. 3).

Abb. 3: Rechtsprechung Bund – Auflistung der BGFA Artikel und zugehöriger Bundesgerichtsentscheide
Der Bereich Rechtsprechung «Kantone» ist wie oben unter Gesetze aufgeführt eine alphabetische Auflistung. Die kantonalen Entscheide werden, soweit möglich, im Volltext wiedergegeben. International umfasst zurzeit Urteile des Gerichtshofes.
3. Literatur
Über den Button «Literatur» erreicht der Leser eine Liste von Veröffentlichungen, die zum Thema verfasst wurden. Nach Möglichkeit wird auch hier der Zugriff auf den Volltext gewährleistet. Wo dies nicht machbar ist, werden zumindest die bibliografischen Referenzen hinterlegt. Die Literaturübersicht gliedert sich in die Subbereiche «Allgemeines», «Anwaltsregister», «Berufsregeln» und «Aufsichts- und Disziplinarsachen».
4. BGFA Register
«BGFA Register» führt den Nutzer auf eine Seite mit alphabetischer Auflistung der kantonalen Anwaltsregister. Die Register werden nicht direkt in die Site bgfa.ch integriert, sondern via Hyperlink zugänglich gemacht. In den Kantonen Jura und Graubünden fehlt ein entsprechendes Angebot, weshalb sie bis dato nicht aufgelistet wurden.
5. Suchen
Die bereits vorhandene – und zweifellos noch weiter anwachsende – Informationsmenge bedarf einer Volltextsuche, die sowohl HTML- wie PDF-Dokumente durchsuchbar macht. Unter «Suchen» können einzelne oder mehrere Stichworte eingegeben werden.
6. Mailingliste
Mit der Mailingliste wurde ein Mittelweg gewählt: Die Nutzer müssen sich nicht selbstständig auf der Plattform bgfa.ch aktuell halten. Sie werden per elektronischer Post orientiert (Push-Dienst). Andererseits ist überbordender E-Mail-Verkehr ein Ärgernis. Aus diesem Grund wird nicht bei jeder Änderung eine E-Mail an alle Abonnentinnen und Abonnenten ausgelöst. Der SAV bündelt die Informationen und versendet die einzelnen Mailings in sinnvollen Zeitabständen. Interessierte haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform mit der E-Mail-Adresse ein- bzw. auch wieder austragen zu lassen.
III. Schlussbemerkung
Die Firma Weblaw GmbH in Bern durfte den SAV bei der Realisierung und Umsetzung der BGFA-Plattform beraten und ihn bei der Entwicklung unterstützen. Die technische Umsetzung wurde von der Firma Zynex AG mit dem Content Management System (CMS) Zynex HighEnd.NET realisiert. Das System wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SAV administriert und erlaubt es, dem Anspruch, laufend hochaktuell und zuverlässig zu informieren, gerecht zu werden. Die Inhalte wurden unter anderem von Herrn Patric Nessier erarbeitet bzw. eingelesen. Die Plattform wird weiter wachsen, der SAV wird laufend aktuelle und für die Anwaltschaft relevante Informationen aufbereiten und bereitstellen. Alle Nutzer sind ausdrücklich eingeladen, die Plattform bei ihrem «Gedeihen» zu unterstützen und dem SAV für die Plattform nützliche Informationen (info@swisslawyers.com) zukommen zu lassen.
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